Warum bundesweite Volksentscheide und warum 2029?

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Wir berufen uns auf Artikel 20 des Grundgesetzes:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20 

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Wir berufen uns auf dieses Gesetz mit der Forderung, es endlich vollständig anzuwenden. Denn Absatz 2 sagt ausdrücklich „Wahlen und Abstimmungen“, was bisher nicht vollständig verwirklicht ist. Wir können und sollen alle 4 Jahre unsere Stimme an Volksvertreter abgeben. Doch unser Recht, uns gesamtgesellschaftlich auch bei Abstimmungen zu Sachthemen zu beteiligen, können wir bisher noch nicht wahrnehmen. Das möchten wir ändern.

Das Grundgesetz war zunächst nur als Provisorium gedacht, Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung von Ost und West können wir es jetzt um Mitbestimmung durch Volksentscheide ergänzen und zu unserer Verfassung machen.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 146 

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 146 

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

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