Monat: Mai 2026

  • Unser Schreiben an den Bundestag

    Am 23.05.2026, zum 77. Geburtstags des Grundgesetzes haben wir dem deutschen Bundestag ein Schreiben mit unserem Konzept im Anhang und der Bitte geschickt, sich diesem politisch anzunehmen. Hier das Schreiben:

    Sehr geehrtes Mitglied des Deutschen Bundestages,

    alle Staatsgewalt geht vom Volke aus und wird von ihm in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt (Art. 20 Abs. 2 GG). Während das Wahlrecht umfassend geregelt ist, fehlt den Bürgern auf Bundesebene bisher ein rechtlich verankertes Verfahren, um ihr Recht auf Abstimmungen tatsächlich wahrzunehmen. Um diesen Mangel in unserer Demokratie nach fast 80 Jahren zu beheben, hat unsere Aktion „VOLKSENTSCHEID2029“ einen sinnvollen Weg und Vorschlag entwickelt.

    Ziel ist, Volksentscheide auf Bundesebene verfassungsrechtlich zu verankern. Dieser E-Mail ist als Anlage ein detaillierter Vorschlag „Mitbestimmung durch Volksentscheide!“ beigefügt, der ein faires, dreistufiges Verfahren mit Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid vorsieht.

    Setzen Sie sich bitte parlamentarisch dafür ein, dieses Konzept sinngemäß bis zum 30. April 2027umzusetzen. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie um folgende Schritte:

    1.    Ihre Meinung: Bitte teilen Sie uns mit, wie Sie persönlich zu unserem Vorschlag für bundesweite Volksentscheide stehen.

    2.    Kontaktaufnahme: Um mit Ihnen Details für eine Umsetzung zu besprechen, laden wir Sie gerne zeitnah zu einem Austausch mit unserer Initiative ein.

    3.    Thematisierung: Bringen Sie unser Anliegen bitte aktiv sowohl innerhalb Ihrer Fraktion als auch in der Öffentlichkeit zur Sprache.

    4.    Bundestagsinitiative: Um die nötigen gesetzlichen Änderungen auf den Weg zu bringen, setzen Sie sich bitte auch über die Parteigrenzen hinaus ein.

    Unser Zeitplan sieht vor, dass wir zunächst dem Bundestag die Gelegenheit geben, gesetzliche Rahmenbedingungen für echte Bürgerbeteiligung zu schaffen. Bringt der Bundestag bis zum 30. April 2027keine sinngemäße Ergänzung des Grundgesetzes auf den Weg, ist eine Umsetzung durch gezielte Aktionen (Demonstrationen, Mahnwachen etc.) geplant. Für den Fall bereiten wir eine bundesweite Abstimmung vor, die sich auf Art. 146 GG berufen wird. Da dazu keine rechtlichen Vorgaben existieren, können wir uns nur an den Bestimmungen der Weimarer Verfassung orientieren. Zusätzlich werden wir bei der nächsten Bundestagswahl mit überparteilichen Direktkandidaten dafür werben und dieses Anliegen zu einem zentralen Wahlthema machen.

    Bürgernahe Demokratie wird vom Grundgesetz gefordert. Eine solche Form der Mitwirkung ist keine Utopie, sondern eine konkrete Chance, demokratische Prozesse zu stärken und politische Entscheidungen auf eine breitere Grundlage zu stellen. Wird das nicht umgesetzt, werden wir unser Anliegen mit allen demokratisch legitimen Mitteln weiterverfolgen: durch öffentliche Kampagnen, zivilgesellschaftliches Engagement und den Einsatz im nächsten Bundestagswahlkampf. Doch zunächst setzen wir auf Sie und den parlamentarischen Weg – und freuen uns auf Ihre positive Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen

    die Mitglieder der Wählergruppe
    Stimme für VOLKSENTSCHEIDE

  • Warum bundesweite Volksentscheide und warum 2029?

    Wir berufen uns auf Artikel 20 des Grundgesetzes:

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 20 

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Wir berufen uns auf dieses Gesetz mit der Forderung, es endlich vollständig anzuwenden. Denn Absatz 2 sagt ausdrücklich „Wahlen und Abstimmungen“, was bisher nicht vollständig verwirklicht ist. Wir können und sollen alle 4 Jahre unsere Stimme an Volksvertreter abgeben. Doch unser Recht, uns gesamtgesellschaftlich auch bei Abstimmungen zu Sachthemen zu beteiligen, können wir bisher noch nicht wahrnehmen. Das möchten wir ändern.

    Das Grundgesetz war zunächst nur als Provisorium gedacht, Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung von Ost und West können wir es jetzt um Mitbestimmung durch Volksentscheide ergänzen und zu unserer Verfassung machen.

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 146 

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 146 

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

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